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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung |
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Hier können Sie sich den Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-VO vom 10.06.2009 herunterladen. Sie tritt am 24. August 2009 in Kraft. Die Nachhaltigkeitsverordnung sieht vor, dass flüssige Biomasse(wie z.B. Raps-, Palm- und Sojaöl), die nach dem EEG vergütet wird so hergestellt werden muss, dass ihr Einsatz zur Stromerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern mindestens 35 % weniger Treibhausgase freisetzt. Des Weiteren dürfen die Pflanzen nicht auf Flächen mit hohem Naturschutzwert, wie etwa Regenwäldern oder Feuchtgebieten, angebaut worden sein. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeit müssen bei flüssiger Biomasse eingehalten werden, die ab 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird. Für flüssige Biomasse aus der eingelagerten Ernte und der Ernte 2009 gelten für das Jahr 2010 Übergangsregelungen. Der Nachweis der Anforderungen erfolgt mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, die jeweils von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt sein müssen. Ab dem Inkrafttreten der Verordnung können Anträge auf Anerkennung bei der BLE gestellt werden. Zur Zeit werden die Verwaltungsvorschriften für die Anerkennungsverfahren erarbeitet und sollen voraussichtlich im Herbst 2009 in Kraft treten.
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