Novellierung GasNZV
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Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) wird z.Z. novelliert. Der BBK, der über sein BioMethan-Kuratorium (BMK) seit Jahren die Biomethan-Gesetzgebung mit Vorschlägen zur wirtschaftlichen Umsetzung qualifiziert begleitet, hat anliegende Novellierungsvorschläge erarbeitet und den zuständigen Bundesministerien zugeleitet. Die jetzigen Rahmenbedingungen reichen zur Erreichung der von der Bundesregierung vorgegebenen Ziele für die deutsche Biomethanproduktion, bis 2020 6 Milliarden m³ und bis 2030 10 Milliarden m³ Biogas in das Erdgasnetz einzuspeisen, nicht aus. Aus diesem Grunde muss zur Dynamisierung des Biomethanmarktes die GasNZV - angelehnt an die BBK-Vorschläge - novelliert werden.