| Verordnung zur Änderung der Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO |
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There are no translations available. Die Verordnung zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung wurde am 02.06.2010 vom Bundeskabinett beschlossen. Wie vom BBK gefordert, wurde der Anwendungsstichtag für die Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO um ein halbes Jahr verlängert und auf den 1.Januar 2011 verschoben. Biokraftstoffe, die ab diesem Datum in den Verkehr gebracht werden, müssen nachweislich nachhaltig im Sinne der Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO hergestellt worden sein, um nach dem Energiesteuergesetz steuerlich begünstigt oder auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden zu können. Die Verkündung der Verordnung erfolgte am 26.06.2010 im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr.33 S. 814. |